Das bieten wir Autoren

 

Zehn Gründe für die Mitgliedschaft im VDD

Die AutorInnen im VDD profitieren aus mindestens zehn Gründen von der Mitgliedschaft:

  1. Mehr Qualität und Honorar - Der VDD verhandelt mit Sendern und Produzenten Standards für die Drehbucharbeit.
     
  2. Mehr Einfluss – Der VDD gestaltet mit bei der Änderung von Gesetzen und politischen Rahmenbedingungen.
     
  3. Mehr Stärke – Der VDD stärkt die Durchsetzungskraft des Berufsstands durch die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnerorganisationen.
     
  4. Mehr Rechte – Der VDD bietet seinen Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung von versierten Urheberrechtsanwälten.
     
  5. Mehr Wissen – Der VDD verschafft einen Wissensvorsprung und Marktvorteil durch exklusive Mitglieder-Infos und Honorarspiegel.
     
  6. Mehr Aufmerksamkeit – Der VDD bietet auf seiner Website die ideale Plattform für die Präsenz der Autoren.
     
  7. Mehr Förderung – Der VDD sitzt in Gremien bedeutender Filmförderungen und macht sich stark für den Ausbau der Drehbuchförderung. 
     
  8. Mehr Sicherheit – Der VDD kämpft für bessere Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung.
     
  9. Mehr Austausch – Der VDD fördert den Erfahrungsaustausch durch Autorentreffen und dem exklusiven Berlinale-Empfang der Drehbuchautoren.
     
  10. Mehr Sichtbarkeit – Der VDD macht Öffentlichkeitsarbeit für ein starkes und modernes Image der DrehbuchautorInnen.

Das treibt uns an

 

Die Digitalisierung, die wachsende Ausdifferenzierung der Märkte und die Beschleunigung und Multiplikation von Verwertung und Vertrieb betreffen vor allem auch die DrehbuchautorInnen.

Funktionierende Vergütungsstrukturen werden in Frage gestellt, Berufsbilder Veränderungen ausgesetzt, Geld, öffentliche Anerkennung und vor allem Zeit, als wichtigstes Kapital qualitätsvollen Geschichtenerzählens, werden knappe Güter. Zugleich verkomplizieren sich die Rahmen-bedingungen, in denen DrehbuchautorInnen agieren.

Mehr als je zuvor bedarf es deshalb einer starken Interessenvertretung sowohl gegenüber den Sendern und Produzenten, als auch der Filmförderung, der Politik und Öffentlichkeit. Der VDD setzt sich seit dreißig Jahren ein für die Rechte der Autoren, für ihre öffentliche Wahrnehmung und verhandelt mit Sendern und Produzenten Mindesthonorare für den Drehbuchbereich.

Da kommen wir her

 

Geschichte des VDD

Am 16.12.1986 schließt sich eine kleine Gruppe von Film- und Fernsehautoren in Berlin zur Arbeitsgemeinschaft der Drehbuchautoren e.V. (AGD) zusammen. Anlass dafür ist die geplante Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG), welche vorsieht, die darin verankerte Drehbuchförderung ersatzlos zu streichen. Die Initiative gegen die Streichung hatte Erfolg: Drehbuchförderung wird in den folgenden Jahren auch aufgrund der Initiativen des Verbandes zu einem zentralen filmpolitischen Thema. Sowohl bei der FFA als auch beim Innenministerium (heute: BKM) und bei den Ländern wird die Förderung schrittweise ausgebaut.

Die AGD hat sich zunächst folgende Ziele gesetzt: Normverträge und Festlegung von Mindesthonoraren, feste Regelungen zur angemessenen Nennung der Drehbuchautoren, Maßnahmen zur Verbesserung der urheberrechtlichen Stellung des Drehbuchautors, Rechtsberatung und -schutz für die Mitglieder, Maßnahmen, um das Ansehen des Drehbuchautors zu verbessern und seinen Anteil am Film herauszustellen, ständige Überprüfung und Verbesserung der Filmförderungsmaßnahmen (speziell im Bereich Drehbuch), Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit unter den Autoren.

1987 übernimmt Dr. Jürgen Kasten die Geschäftsführung der AGD. In diesem und im darauf folgenden Jahr führt die AGD erstmals zwei wichtige Symposien durch: Das erste bilanziert unter dem Titel Schreiben für den Film. Stellenwert und Arbeitsbedingungen des Drehbuchautors. Die Referate und Diskussionsergebnisse werden in der edition text+kritik als Buch veröffentlicht. Das zweite Symposium befasst sich unter dem Titel "Erzählen in Raten" erstmals in breitem Umfang mit der Struktur und Ästhetik serieller Fernsehspielformen.

Der Verband beteiligt sich an der Entwicklung, Organisation und seit 1988 in eigener Trägerschaft an der Durchführung der Berliner Drehbuchwerkstatt, eines bis in die 90er Jahre hinein einmaligen Ausbildungsgangs für Drehbuchautoren. Die Drehbuchwerkstatt wird bis 1993 veranstaltet.

1988 wird ein Kooperationsvertrag mit einem Berliner Anwaltsbüro geschlossen: Die AGD bietet ihren Mitgliedern erstmals professionelle Rechtsberatung. Sie wird in den folgenden Jahren durch zahlreiche Serviceleistungen ausgeweitet.

Im selben Jahr wird ein Drehbuchpreis im Rahmen des Deutschen Filmpreises vergeben, der Filmautoren vorbehalten ist, die nicht auch die Realisierung übernehmen. Diese wirkungsvolle Fördermaßnahme ist den Gesprächen der AGD mit dem Bundesministerium des Innern zu verdanken. In der Folge wirkt der Verband bei der Einrichtung neuer, regionaler Drehbuchförderungen (etwa in Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder in Baden-Württemberg) mit.

Im Dezember 1989 findet auf Initiative der AGD in Berlin das Europäische Drehbuch-Labor unter der Leitung von Frank Daniel statt. Es ist bis heute nur selten erreichtes Vorbild für viele der heute fast inflationär angebotenen Ausbildungskurse deutscher und US-amerikanischer Provenienz.

Seit 1990 gibt der Verband alle zwei Jahre das Handbuch DREHBUCHAUTOREN-GUIDE in dem renommierten Berliner Medienverlag Vistas heraus.

1991 benennt sich die Arbeitsgemeinschaft der Drehbuchautoren e.V. in VERBAND DEUTSCHER DREHBUCHAUTOREN e.V. um.

1992 entwickelt der VDD exklusiv für seine Mitglieder Musterverträge, die als Grundlage für eigene Vertragsverhandlungen dienen und ein deutliches Gegengewicht zu den sonst von Produzenten oder Sendern verfassten Verträgen darstellen. Dr. Jan Ehrhard betreut als Vertrauensanwalt des VDD die Mitglieder in Rechtsfragen.

1993 beteiligt sich der VDD an der Debatte um eine Harmonisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch die EU. Auch in den folgenden Jahren wird der Verband immer wieder zu neu auftretenden Fragen hinsichtlich der Entwicklung und Stärkung des Urheberrechts im Medienzeitalter Position beziehen.

1994 entwickelt der VDD einen kommentierten Mustervertrag für Kinodrehbücher.

Seit 1995 führt der VDD kontinuierlich eine Mitgliederumfrage zur Honorarhöhe durch. Dadurch entsteht eine aktuelle Übersicht über die tatsächlich gezahlten Vergütungen. Der Honorarspiegel zeigt alle gängigen Formate auf, er gliedert sich in Verträge mit Folgevergütungen und listet auch die zunehmend verbreiteten Buyout-Honorare auf. Nach regelmäßigen Konsultationsgesprächen mit den Gewerkschaften DAG und IG Medien institutionalisiert der VDD diese Zusammenarbeit 1995 und schließt einen Kooperationsvertrag mit der DAG, Berufsgruppe Kunst und Medien, ab. Dies sichert dem VDD an der Seite der Gewerkschaften die Mitwirkung an den Tarifverhandlungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der VDD hat dabei für die Interessen der meist freiberuflichen, d. h. nicht arbeitnehmerähnlichen Drehbuchautoren ein Einspruchsrecht. Er bringt sein berufsspezifisches Know-how über die Vertrags- und Honorarbedingungen von Drehbuchautoren direkt in die Verhandlungen mit öffentlich-rechtlichen Anstalten ein. Kurzzeitig gibt es auch direkte Gespräche mit dem MDR, um zu einem Tarifvertrag zu gelangen. Es geht dabei auch um Vergütungen für die Nutzung von Werken des ehemaligen Fernsehens der DDR. Hierzu unterstützt der VDD später auch einen Musterprozess.

Seit 1996 besteht für die Mitglieder des VDD die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen Drehbuchvertrag durch die Verbandsanwälte juristisch prüfen zu lassen.

Der VDD gewährt Mitgliedern seit den 90er Jahren auch Prozesskostenbeihilfe bei einem Rechtsstreit, der für Autoren von grundsätzlicher Bedeutung ist. Der Verband hat seitdem eine ganze Reihe von Musterprozessen unterstützt. Es handelt sich dabei u. a. um Rechtsprobleme wie:

  • der Anerkennung der Urheberschaft an einer 1. Drehbuchfassung;
  • der Feststellung eines Entschädigungsanspruchs bei Nichtabnahme, aber Weiterverwendung eines Werkes;
  • der Klärung eines Plagiats bzw. der zeitlichen Priorität eines Werkes;
  • der Versteuerung des Buyout-Anteils im Honorar;
  • der Wiederholungshonorare bei Kino-Fernseh-Coproduktionen;
  • der Beteiligung des Autors bei DVD- und Videoverbreitung;
  • der Klärung, ob Pay TV eine eigenständige Nutzungsart ist, und
  • wie eine angemessene Vergütung dafür auszusehen hat.

1997 setzt sich der VDD auf einer Podiumsdiskussion mit den Problemen einer ästhetischen Verflachung im Erzählen für das Fernsehen auseinander. Seitdem hat der Verband bei Filmfestivals und Kongressen (u. a. München, Berlin, Köln und Hamburg) Veranstaltungen zu aktuellen Themen rund um Fernsehen und Kino organisiert und Stellung bezogen.

Seit 1997 erhalten Verlag gebundene Drehbuchautoren via VG Wort eine Vergütung dafür, dass ihr Werk auch in den deutschen und den angrenzenden ausländischen Kabelnetzen zu sehen ist. Die Umsetzung der EG-Direktive "Fernsehen ohne Grenzen" (1991) in deutsches Recht ließ lange auf sich warten. An der entsprechenden Novellierung des deutschen Rechts (4. Urheberrechtsänderungsgesetz), insbesondere zu den Bestimmungen für die integrale Kabelweiterleitung, hat der VDD intensiv mitgearbeitet. Jahrelange intensive Verhandlungen der VG-Wort, die vom VDD entsprechend unterstützt werden, führen schließlich Anfang des neuen Jahrtausends dazu, dass auch nicht Verlag gebundene Autoren in den Genuss der Kabelgelder kommen.

1998 gehen der VDD und der DREHBUCHAUTOREN:GUIDE online. Neben einer umfassenden Website zum Thema Drehbuch und Drehbuchautoren entsteht mit dem Online:Guide die weltweit erste große Datenbank für Drehbuchautoren. In einer bewegenden Veranstaltung anlässlich einer ihm gewidmeten Retrospektive während der Berlinale 1998 ehrt der VDD Curt Siodmak, den legendären Drehbuchautor des Stumm-, frühen Ton- und des US-amerikanischen Science-Fiction-Films. Siodmak wird das 1. Ehrenmitglied des VDD. Es folgen 1999 und 2003 so bekannte Autoren wie Wolfgang Menge und Oliver Storz, denen stets eine Hommage in einer Veranstaltung während der Berlinale gewidmet wird.

1999 weitet der VDD die juristische Beratung nochmals aus. Allen Mitgliedern wird seitdem grundsätzlich angeboten, jeden Drehbuchvertrag juristisch prüfen und in der Beratung optimieren zu lassen.

Im Jahr 2000 wird der VDD Mitbegründer des Dachverbands der europäischen Drehbuchautorenverbände "Federation of Screenwriters in Europe". Die FSE hat ihren Sitz in Brüssel (www.scenaristes.org). Der VDD verhandelt mit den Verwertergesellschaften beim ZDF über angemessene Vergütungen zu Pay TV-Verwertungen. Auf Anregung des VDD in der VG Wort, bei der mittlerweile auf Initiative des Verbands auch Drehbuchautoren im Verwaltungsrat vertreten sind, wird eine Ad-hoc-Kommission "Digitale Medien" eingerichtet, in welcher der VDD mit Verantwortlichen der VG Wort über die Wahrnehmung von Zweitrechten in den immer komplexer werdenden digitalen Distributionsstufen berät.

2001 nimmt der VDD intensiv an den vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einberufenen Gesprächen zum Bündnis für den Film teil. Der VDD nimmt mit SAT.1 Verhandlungen für eine Abgeltung der von diesem Sender in das Pay-TV eingespeisten Serien und TV-Movies auf. Es folgen Jahre zäher, aber fairer Verhandlungen über den Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem Verband und SAT.1, dem sich alle von der Regelung betroffenen Autoren anschließen können sollen. Zum ersten Mal wird damit über angemessene Vergütungen für die Pay TV- und Ballungsraum-TV-Nutzung sowie für bestimmte Verkäufe an Sender innerhalb Deutschlands verhandelt. Dies ist nicht nur für Deutschland einmalig und Bahn brechend für die Zukunft.

Im Sommer 2001 zieht der Verband in neue Räume in die Albrechtstraße in Berlin-Mitte. Die Geschäftsführung wird auf zwei Personen erweitert.

2002 tritt Katharina Uppenbrink in die Geschäftsführung ein.

Der vierteljährlich erscheinende Nachrichtenbrief, die Mitgliederzeitschrift des VDD, wird in script umbenannt und von einem externen Redakteur betreut. Das script wird eine moderne, informative und unterhaltsame Drehbuchautorenzeitschrift mit einem professionellen Layout. Der VDD regt die dramaturgische Beratung und das 2002 neu eingeführte Drama Department beim BKM an. Auch die Fördersummen werden auf Initiative des Verbandes der tatsächlichen Entwicklung des Marktes angepasst.

Zum 1.7.2002 tritt nach langwierigen rechtspolitischen Debatten das neue Urheberrecht in Kraft. Der VDD hat intensiv an der seit langem überfälligen Erweiterung des Urheber- um ein Urhebervertragsrecht mitgearbeitet. Autoren erhalten somit einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

2003 nimmt der VDD in Kooperation mit ver.di sowie anderen Berufsverbänden aus der Filmbranche Verhandlungen mit den Produzentenverbänden von Film und Fernsehen über die konkrete Ausgestaltung der so genannten Gemeinsamen Vergütungsregeln auf. Sie sehen eine Art Mindestvergütung und Mindestbeteiligungssätze vor. Im Individualvertrag wird später davon nur noch nach oben abgewichen werden können.

Auf dem Filmfest in Hamburg veranstaltet der VDD in Kooperation mit den Veranstaltern unter großer Publikumsbeteiligung eine Drehbuch-Revue. In einer unterhaltsamen Mischung aus Lesung, Werkstattgespräch, Filmvorführung und Musik steht dabei die Arbeit des Drehbuchautors im Mittelpunkt.

Der VDD engagiert sich intensiv in den parlamentarischen Ausschüssen und in anderen Debatten um die Novellierung des Filmförderungsgesetzes, das zum 1.1.2004 geändert wird. Der Verband kann dabei eine Reihe von Forderungen zur Drehbuchförderung durchsetzen. Er wird zukünftig je einen Vertreter in den Verwaltungsrat und die Vergabekommission der FFA sowie zwei Vertreter in die Unterkommission Drehbuch entsenden können. Zum Jahresende startet der VDD für seine Mitglieder eine Diskussionsreihe mit den Programmmachern der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender.

Auch im Jahre 2004 werden die Verhandlungen zu den Gemeinsamen Vergütungsregeln auf Urheberseite maßgeblich vom VDD geführt. Die Produzentenverbände favorisieren ein Buyout-Modell, das im Widerspruch zum Folgevergütungsmodell steht, das die Urheber als angemessen im Sinne des Gesetzes betrachten. Erst das vom Vorstand des VDD entwickelte Lizenzmodell bringt Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen. Auch im Rahmen der zweiten Urheberrechtsnovelle kämpft der VDD für die Rechte der Drehbuchautoren und versucht mit professioneller Lobbyarbeit auf eine Veränderung des Referentenentwurfs hinzuwirken, der zu sehr die Rechte der Drehbuchautoren zugunsten der Verwerter beschneidet. Juristischen Rückenwind bekommt der Verband mit dem Eintritt von Dr. Henner Merle, Kanzlei Merle&Albl, als Justitiar. Als ausgewiesener Urheberspezialist verfügt Dr. Merle über hervorragende Kenntnisse der Branche und leistet dem VDD fortan wertvolle Dienste.

Das "SCRIPT" bekommt eine elektronische Ausgabe. Der Newsletter SCIPT:AKTUELL wird an über 170 Abonnenten versandt. Damit werden ausgewählte Artikel zahlreichen Journalisten, Branchenexperten, Produktionsfirmen, Kollegen anderer Verbände aber auch Nachwuchsautoren und generell am Thema Drehbuch interessierten Lesern zugänglich.

In diesem Jahr unterzeichnet der VDD den jahrelang verhandelten Rahmenvertrag mit SAT.1 über die Modalitäten einer Honorierung von Ausstrahlungen im Pay-TV von Premiere. Erstmalig werden damit Folgevergütung im Pay-TV vereinbart. Der Sender hatte zudem zahlreiche Serienepisoden und TV-Movies für das Ballungsraum-TV und einige wenige Produktionen für Kabel 1 sowie für einen Weiterverkauf innerhalb Deutschlands an KirchMedia lizensiert und sich nun mit dem VDD über eine Honorierung der betroffenen Autoren geeinigt. Dem Rahmenvertrag konnten alle Autoren beitreten, wobei VDD-Autoren bevorzugt betreut wurden.

VDD - Ehrenmitglied Peter Märthesheimer verstirbt.

Nach langen Verhandlungen kann eine Kooperations-Vereinbarung mit ver.di unterschrieben werden. Die Vereinbarung sorgt dafür, dass in Bezug auf die Gemeinsamen Vergütungsregeln die Basis für eine gute Zusammenarbeit geschaffen ist, die die Position gegenüber den Verwertern erheblich stärkt.

VDD kürt Ehrenmitglied Franz Geiger.

Im Jahr 2005 findet zum zweiten Mal die Drehbuchrevue in Hamburg statt: mit den Drehbuchautoren treten hier die stillen Stars des Fernsehens ins Rampenlicht. Die erfolgreiche Veranstaltung etabliert sich. Prominent moderiert und von der Förderung unterstützt, wird das Drehbuch selbst als unterhaltsames Werk präsentiert.

Der langjährige Geschäftsführer Dr. Jürgen Kasten verlässt den VDD.

Der VDD etabliert in Zusammenarbeit mit ver.di während zahlreicher Verhandlungsrunden das Lizenzmodell als gemeinsames Honorarmodell. Nun muss das Modell mit konkreten Zahlen verbunden werden. Die Vorstellungen der Verwerter weichen hier aber weit von denen der Urheber ab.

Auch im Zeitalter fortgeschrittener Digitalisierung wird der Drehbuchautoren:Guide trotz erheblicher Kosten als gedrucktes Buch veröffentlicht. Und gilt nach wie vor als das meistgeklaute Buch der Branche.

Der VDD setzt sich für eine schnelle und lückenlose Aufklärung der Schleichwerbungsskandale ein.

Ende des Jahres wird der VDD Mitglied im Deutschen Kulturrat (Sektion Film und Medien) und hat nun die Möglichkeit, auch über diese Institution auf Politik und Presse Einfluss zu nehmen.

Das Bundesjustizministerium stellt Anfang Januar 2006 den zweiten Referentenentwurf zur Änderung des Urhebergesetzes vor. Der VDD kritisiert die geplanten Änderungen massiv und lässt nichts unversucht, um die Urheberrechtsnovelle "2. Korb" so zu beeinflussen, dass die Interessen der Drehbuchautoren gewahrt bleiben. Geschäftsführerin Katharina Uppenbrink und Justitiar Dr. Henner Merle treffen sich mit zahlreichen Politikern, Medienvertretern und Lobbyisten zu Strategiegesprächen. Für die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln ist 2006 ein turbulentes Jahr. Man versucht zunächst, sich hinsichtlich der Honorarbeträge im vereinbarten Modell näher zu kommen, doch im September bittet der Verband der Fernsehproduzenten um Aussetzung der Verhandlungen. Die Gespräche mit den Kinoproduzentenverbänden werden weitergeführt und im Fernsehbereich werden die Verhandlungen neu aufgestellt. Auch hier ist der VDD in der Strategieentwicklung federführend .

Der VDD verstärkt seine internationalen Aktivitäten und stellt mit Dr. Christina Kallas die Präsidentin der FSE (Federation of scriptwriters in Europe). Dies ist die europäische Dachorganisation der Drehbuchverbände mit Sitz in Brüssel. Der VDD ist damit europapolitisch und international so gut positioniert wie nie zuvor. In einer Rede vor dem Europäischen Parlament in Brüssel legt Präsidentin Kallas die Haltung der europäischen Drehbuchautoren zu Product Placement dar.

Erstmalig findet die beliebte Drehbuchrevue auch in München im Rahmen des Filmfests München statt.

Im Juli 2006 werden die neuen Geschäftsräume in der Charlottenstrasse 95 in Berlin bezogen.

Über 200 Drehbuchautoren unterschreiben die Petition der Drehbuchautoren Deutschlands an Kanzlerin Merkel, Justizministerin Zypries und andere Minister und fordern sie auf, für eine Verbesserung der Situation der Drehbuchautoren Sorge zu tragen.

Die FSE Federation of scriptwriters in Europe organisiert erstmals die internationale Conference on European Screenwriting in Thessaloniki. Der VDD übernimmt einen großen Teil der Organisation. Unterstützt wird die Veranstaltung von der VG Wort und der FFA sowie von der Robert-Bosch-Stiftung, die damit die Teilnahme von südost- und osteuropäischen Kollegen ermöglicht. Während der Konferenz wird das Manifest der Europäischen Drehbuchautoren verkündet.

Im Jahr 2007 begeht der VDD sein 20jähriges Jubiläum.

Dieses wird vor allem auf dem Jubiläums-Empfang der diesjährigen Berlinale groß gefeiert. unter anderem wird bei dieser Gelegenheit auch das Manifesto der Europäischen Drehbuchautoren in 9 Sprachen prominent vorgestellt. Eine weitere Jubiläums-Veranstaltung findet im Juli 2007 auf dem Filmfest München während der Drehbuchrevue München statt.

Im August 2007 wird auf der diesjährigen Klausurtagung des Vorstands die Zusammenarbeit mit dem Regieverband verstärkt. Die Vorstände beider Verbände einigen sich darauf, in Zukunft noch enger zu kooperieren.

Im September 2007 macht der VDD detaillierte Vorschläge und Anmerkungen in seiner Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG). Lesen Sie hierzu auch unsere ausführliche Stellungnahme unter Filmpolitik national. Wer die nationale Filmbranche stärken will, muss die Stellung der Kreativen, insbesondere der Autoren und der Regisseure ausbauen, lautet die Forderung. Das novellierte Filmförderungsgesetz muss insbesondere die Position der Drehbuchautoren hervorheben. Das ist die grundlegende Änderung, die der Verband Deutscher Drehbuchautoren verlangt, konkrete Forderungen werden formuliert und im Dezember beim Runden Tisch des Kulturstaatsministers in Hamburg vorgestellt. Insgesamt ist das Ergebnis dieses Vorstoßes positiv zu bewerten - Kulturstaatsminister Neumann weist danach wiederholt auf die Bedeutung des Drehbuchs hin. Ein erheblicher Teil der Vorschläge des VDD werden in den Referentenentwurf aufgenommen.

Deutsche Drehbuchautoren unterstützen im November 2007 in einer spektakulären Aktion am Brandenburger Tor den Streik der Writers Guild of America (WGA) Lesen Sie hierzu unsere Artikel auf unserer website unter "Filmpolitik international". Auch wenn sie nicht in einer solchen Gewerkschaft organisiert sind: Deutsche und europäische Drehbuchautoren kennen die Problematik der schleichenden Honorarkürzungen vor allem durch die (nicht vergütete) Nutzung in den Neuen Medien und können daher die Forderungen der amerikanischen Kollegen sofort unterschreiben. Die Unterstützung wird von den amerikanischen Kollegen freudig begrüßt und eröffnet auch hierzulande eine Diskussion um Vergütung und Verdienst von Drehbuchautoren.

Die Printausgabe des Mitgliedermagazins SCRIPT wird eingestellt und wird mit dem Relaunch der website als SCRIPTonline alle zwei Monate online versandt. Mitglieder erhalten darüber hinaus monatlich exklusiv eine eMail mit aktuellen News und Informationen.

Der Januar 2008 beginnt mit einer von VDD-Justitiar Dr. Henner Merle ausgearbeiteten Übersicht zur Problematik der "unbekannten Nutzungsarten". Darin erklärt er, welche zwingenden Schutz- und Ausgleichsmechanismen das Urheberrecht für Drehbuchautoren und andere originäre Urheber vorsieht. Dank Dr. Merles Ausführungen gelingt es, den komplexen Gesetzestext leichter zu erfassen. Folgerichtig bittet die VG Wort den VDD darum, nun direkt an der praktischen Umsetzung dieses Aspekts des 2. Korbs der Urhebernovelle mitzuwirken.

Bei der Preisverleihung der Berlinale im Februar 2008 wird erstmal ein Silberner Bär für das Beste Drehbuch vergeben. Jochen Brunow, Drehbuchautor und Mitbegründer des Verbands Deutscher Drehbuchautoren, hat die Einführung dieses so wichtigen Preises federführend vorangetrieben. Ermöglicht hat die Schaffung des neuen Preises Berlinale-Festivalleiter Dieter Kosslick, der auf diese Weise noch einmal die Bedeutsamkeit der Drehbuchautoren bei der Entstehung eines Filmes hervor hebt.

Damit einher geht die Kampagne "Kein Drehbuch. Kein Film", die von der Werbeagentur MC Saatchi für den VDD erdacht und von etablierten deutschen Schauspielern unterstützt wurde. Eine Gruppe engagierter VDD-Autoren hat die Aktion vorbereitet und forciert. Die Plakate, die die Schauspieler Natalia Wörner, Andrea Sawatzki, Tim Bergmann und Fabian Busch zeigen, werden in ganz Berlin plakatiert. Passend dazu gibt es Stickers, Buttons und begehrte T-Shirts. Diese können Sie bestellen unter www.stichwortdrehbuch.de.

Im Juni 2008 wird der Podcast "Stichwort Drehbuch" unter Federführung von Oliver Schütte und Frank Zeller online gestellt. Unter der Adresse www.stichwortdrehbuch.de werden fortan regelmäßig Interviews über aktuelle Kino- oder Fernsehfilme bzw. Serienstarts veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren wie Ruth Toma, Wolfgang Kirchner oder Bora Dagtekin - berichten exklusiv und detailliert über ihre Arbeit.

Im Sommer 2008 wird die Kooperation der FSE (Federation of Screenwriters of Europe) in Zusammenarbeit mit dem VVD mit der Writers Guild of America verstärkt.

Im August 2008 wird VDD-Geschäftsführerin Katharina Uppenbrink zur stellvertretenden Sektionssprecherin der Sektion Film- und Medien des Deutschen Kulturrats gewählt.

Ebenfalls im August 2008 richtet der VDD gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband, der Gewerkschaft ver.di und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage eine gemeinsame Presseerklärung an die Ministerpräsidenten der Länder. Die Unterzeichner fordern, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch bei ihren künftigen Online-Auftritten die Urheberrechte strikt und in vollem Umfang wahren.

Im Sommer 2008 wird Prof. Dr. Paul Hertin Justitiar des VDD.

Bei der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages können VDD und BVR durchsetzen, dass neben den Produzenten auch Drehbuchautoren und Regisseure in der Protokollnotiz erwähnt werden. Dies stärkt die Stellung der Autoren und Regisseure in ihren Verhandlungen erheblich.

Seit Oktober 2008 präsentiert sich die Website des VDD in neuem Design.

Im Dezember 2008 beginnt Katharina Schroeter ihre Arbeit als Assistenz der Geschäftsführung in der Geschäftsstelle des VDD.

vAm 1.1. 2009 tritt das neue Gesetz zur Filmförderung in Kraft. Besonders erfreulich: Die Forderungen und Vorschläge des Verbands Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD) haben weitestgehend überzeugt.

 

Im Februar 2009 wählen die Mitglieder des VDD einen neuen Vorstand: Sebastian Andrae, Ilse Biberti, Dr. Knut Boeser, Jochen Greve, Prof. Peter Henning, Carolin Otto und Pim G. Richter.

Erstmals verleiht Kulturstaatsminister Neumann im Rahmen jährlichen VDD-Berlinale-Empfangs den Deutschen Drehbuchpreis für das unverfilmte Drehbuch.

Der VDD engagiert sich weiterhin bei der Novellierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags.

Dr. Christina Kallas wird bei der jährlichen Mitgliederversammlung der FSE (Federation of Screenwriters in Europe), der Dachorganisation der europäischen Drehbuchautoren-Verbände, erneut zur Präsidentin gewählt.

Im Juni 2009 veröffentlicht der VDD seine Stellungnahme zum sog. "3. Korb" des Urheberrechts.

Ab Herbst 2009 veranstaltet der VDD in Zusammenarbeit mit der EKD regelmäßig Workshops.

Im Rahmen des großen deutschen Krimifestivals TATORT EIFEL wird erstmals der gemeinsam mit Tatort Eifel ausgelobte Preis DER CLOU vergeben.

Die World Conference of Screenwriters, an der zahlreiche VDD-Autoren teilgenommen haben, veröffentlicht eine Erklärung sowie einen Gemeinsamen Aktionsplan. Die Konferenz fand am 6. und 7.11.2011 in Athen statt. Sie wurde organisiert von der FSE, der Dachorganisation der Drehbuchautoren-Verbände Europas sowie der IAWG, der International Affiliation of Writers Guilds.

November 2009: VDD goes Twitter! https://twitter.com/#!/vdd_drehbuch.

Im März 2010 trifft Justitiar Hertin mit Vorstandsmitgliedern die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Für den schnelleren Informations- und Meinungsaustausch ist der nach Twitter noch präsenter in der Netzwelt: Im Frühjahr 2010 schaltet der VDD seine Facebook-Seite online: http://bit.ly/chupML

Dezember 2010: Vorstandsmitglied Jochen Greve ist Gründungsmitglied der Deutsche Akademie für Fernsehen.

Bei der MV im Februar 2011 werden die Vorstandsmitglieder Sebastian Andrae, Knut Boeser, Jochen Greve, Peter Henning, Carolin Otto und Pim Richter bestätigt, Christine Otto wird neu in den Vorstand gewählt.

2011 wird Wolfgang Kohlhaase Ehrenmitglied des VDD, die Hommage "Worte mit Flügeln von Gründungsmitglied Jochen Brunow hier:
http://www.drehbuchautoren.de/sites/drehbuchautoren.de/files/Brunow_Kohl...

Ende März veranstaltet der VDD - in Kooperation mit der VG Wort und dem VDB - den ersten Parlamentarischen "Abend der Autoren", der von vielen Mitgliedern des Bundestags besucht bzw. wahrgenommen wird.

Der Tod der Ehrenmitglieder Franz Geiger und Oliver Storz sind 2011 zu beklagen.

In Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) vergibt das Krimifestival „Tatort Eifel“ 2011 zum zweiten Mal den Preis DER CLOU für das beste Krimi-Konzept.

Im Juli 2011 lädt der VDD zur Veranstaltung "Industriefernsehen - Autoren diskutierten mit Produzenten und Redakteuren" ein, die den Auftakt für verstärktes Engagement in diesem Bereich bedeutet.

Ab Sommer 2011 teilen sich Katharina Schroeter und Christina Ertl-Shirley die Assistentinnenstelle in der Geschäftsstelle des VDD.

Im Oktober 2011 ist der VDD federführend an der Veranstaltung " Mehr Respekt für die Urheber!", zu der die Initiative Urheberrecht und die Deutsche Literaturkonferenz gemeinsam eingeladen hatten, beteiligt. Kulturstaatsminister Neumann stellt seine 12 Thesen zum Urheberrecht vor zahlreichen Gästen vor.

Seit Herbst 2011 werden auf der VDD-Podcastseite "Stichwort Drehbuch" - weiterhin unter Federführung von Oliver Schütte und Frank Zeller - auch Drehbücher online gestellt. Diese - in Deutschland bereits jetzt ungewöhnlich umfangreiche - Sammlung soll regelmäßig erweitert werden.

Am 18.12.2011 wird der Verband Deutscher Drehbuchautoren 25 Jahre alt! Der Geburtstag wird im Jahr 2012 gebührend gefeiert - insbesondere am 10.2.2012 beim alljährlichen VDD-Berlinale-Empfang, in dessen Rahmen Kulturstaatsminister Neumann bereits zum 4. Mal die Lola für das Beste Drehbuch verleihen wird.

 

VDD Kurzdarstellung

 

Der Verband Deutscher Drehbuchautoren

Der VDD vertritt die Interessen der Drehbuchautorinnen und -autoren gegenüber den Sendern, der Filmförderung, der Branche sowie Öffentlichkeit und Politik - national wie international. Der VDD verhandelt gemeinsame Vergütungsregeln mit den Sendern und Produzenten und setzt sich ein für verbesserte (urheber-) rechtliche  Rahmenbedingungen, für eine effektive Filmförderung, für einen Paradigmenwechsel in der Stoffentwicklung für Kino und TV, für mehr Einfluss der Autoren auch in der Realisierungsphase ihrer Werke. Kostenlose Rechtsberatung, Honorarempfehlungen und ein weites Netzwerk in der Branche sind weitere Vorteile, von denen Mitglieder, aber auch Sender, Produzenten und Politiker profitieren.

Weitere Informationen zum Verband und viele relevante News erhalten sie auch auf der Facebookseite, auf Instagram oder durch die Tweets des VDD.

www.facebook.com/vdd.drehbuch - https://twitter.com/vdd_drehbuch - https://www.instagram.com/drehbuchverband/

 

Mitglied werden

 

BEITRITT

Der VDD lebt von seinen Mitgliedern – je größer die Mitgliedschaft, desto lauter die Stimme des Verbands. Wir freuen uns über jeden Beitritt, das Formular finden Sie hier. Bitte füllen Sie es aus und senden es per Post an die Geschäftsstelle. Ergänzend möchten wir um eine Vita und Filmographie bitten, diese gerne per Post oder als PDF bzw. Email.

zum Beitrittsformular

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Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag des VDD beträgt 54,00 EURO pro Monat (ab 1.7.2018)*.

Wenn man sich all die Vorteile einer Mitgliedschaft im VDD vor Augen führt, wird man schnell fest stellen, dass sich die Mitgliedschaft rechnet. Allein eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt wie Prof. Dr. Hertin kann Sie leicht um einiges mehr als den gesamten Jahresbeitrag des VDD kosten. Dabei bietet der VDD weitaus mehr, wie seine Aktivitäten zur Stärkung der Position von Drehbuchautoren im Allgemeinen und ihrer Honorarsituation im Besonderen.

Wenn Sie sich, Ihrer Karriere und ihren professionellen Kollegen etwas Gutes tun wollen - treten Sie ein in den einzigen und einzigartigen Berufsverband für Drehbuchautoren. Jedes zahlende Mitglied bringt dem VDD neben der Sicherung seiner Dienste ein Mehr an Einflussmöglichkeiten in Politik und Kultur. Ihre Stimme zählt - und ihr Beitrag auch.
 

Juniormitgliedschaft

Für Absolventen von Filmhochschulen bietet der VDD exklusiv eine Juniormitgliedschaft an. Juniormitglied kann werden, wer z.B. an einer Filmhochschule studiert oder eine ähnliche Ausbildungsstätte besucht hat. Der Vorstand hat die Möglichkeit, nach Einzelprüfung Juniormitglieder mit anderem Ausbildungsgang aufzunehmen. Der monatliche Beitrag für Juniormitglieder beträgt 22 EURO. Denn die Stärkung der Stellung der Drehbuchautoren fängt bereits beim Nachwuchs an.

Richtlinie Juniormitgliedschaft
 

Studierendenmitgliedschaft

Im Februar 2013 wurde auch eine Studierendenmitgliedschaft eingerichtet. Auch die Richtlinie zu dieser Mitgliedschaft finden Sie unter "Satzung". Gerne beantwortet die Geschäftsstelle Fragen zu dieser Mitgliedschaft.

Richtlinie Studierendenmitgliedschaft

Leistungen

  1. Politische Interessenvertretung
  2. Kostenlose Rechtsberatung
  3. Honorarspiegel
  4. Branchen-Allianzen
  5. Internationale Kooperationen
  6. Preise und Förderungen
  7. Regelmäßiger Newsletter
  8. Drehbuchautoren-Netzwerk
  9. Drehbuchautoren:Guide
  10. Öffentlichkeitsarbeit

Ausführliche Darstellung der "10 guten Gründe"

Die Satzung des VDD finden Sie unter dem Menupunkt "Satzung" in der ersten Menuspalte.
 

Satzung

DES VERBANDES DEUTSCHER DREHBUCHAUTOREN e.V.

 

SATZUNG

des Verbands Deutscher Drehbuchautoren e. V.

 

I. Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr des Vereins

 

§ 1

 

1.           Der Verein führt den Namen „VERBAND DEUTSCHER DREHBUCHAUTOREN E. V.“

2.           Er hat seinen Sitz in Berlin.

3.           Zweck des Vereins ist:

 

a)            die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Drehbuchautoren;

b)           deren Interessenvertretung gegenüber allen in Betracht kommenden Nachfragern nach Drehbuchrechten und diesbezüglichen Auftraggebern wie insbesondere Rundfunk- und Fernsehunternehmen, Filmproduzenten, Verlagen, sonstigen Marktbeteiligten in der Film- und Fernsehwirtschaft und dem Online-Bereich, den Gewerkschaften sowie Ministerien, gesetzgebenden Körperschaften und allen Institutionen der Filmförderung jeweils auf Bundes- und Länderebene;

c)            Förderung des Films und der Filmbildung, aktive Beteiligung der Drehbuchautoren am kulturellen Leben sowie auf Gebieten der Film- und Fernsehpolitik.

d)           Sicherung und Weiterentwicklung der Zukunft des Berufsstandes angesichts sich ausdifferenzierender Mediensegmente (Webserien und andere über das Internet zu beziehende Inhalte), in denen Drehbücher erstellt werden.

e)           Interessenvertretung regional in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 2
 

Gemeinsame Vergütungsregeln: Der Verein ist als Vereinigung von Urhebern ermächtigt, gemeinsame Vergütungsregeln mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemäß § 36 Urhebergesetz aufzustellen.

 

§ 3
 

Wettbewerbsrechtliche Interessen: Der Verein verfolgt auch das Ziel, wettbewerbswidrigen Zuständen und unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenzutreten. Dieses Ziel soll insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung und auf Widerruf sowie durch das Aussprechen von Mittelstandsempfehlungen erreicht werden.

 

§ 4
 

Der Verein kann Mitglied anderer Organisationen werden oder mit diesen zusammenarbeiten.

 

 

§ 5
 

1.           Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.           Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteht nicht.

 

 

II. Mitgliedschaft

 

§ 6
 

1.            Der Verein umfasst a) Ordentliche Mitglieder b) Fördermitglieder c) Ehrenmitglieder.

2.            Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede(r) in der Bundesrepublik Deutschland tätige Drehbuchautor(in) werden. Eine hauptberufliche und ausschließliche Tätigkeit bei Verwertern schließt die Mitgliedschaft im VDD aus.

3.            Die Aufnahme ist schriftlich oder in Textform über das Online-Anmeldeverfahren über die Website des VDD zu beantragen. Über Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand, gegen dessen Ablehnung binnen eines

Monats durch eingeschriebenen Brief die Entscheidung der Mitgliederversammlung angerufen werden kann. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn der erste fällige Mitgliedsbeitrag beim Verein eingegangen ist.

4.            Als Fördermitglied können solche natürlichen und juristischen Personen aufgenommen werden, die die Ziele des Vereins in besonderer Weise fördern. Die Aufnahme erfolgt durch Beschlussfassung des Vorstands. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

 

§ 7
 

1.           Die Mitglieder sind aufgerufen, den Zweck und die Bestrebungen des Vereins durch Mitarbeit
               und Informationserteilung an den Vorstand zu fördern.

2.            Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht sowie das Recht, Anträge an den Vorstand und die Mitgliederversammlung zu stellen.

3.            Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung festgesetzte Beiträge zu entrichten, desgleichen außerordentliche Beiträge, wenn die Mitgliederversammlung solche beschließt. In besonderen Fällen kann der Vorstand die Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.

 

§ 8

Die Mitgliedschaft endigt:

1.            Durch Austritt in schriftlicher Form gegenüber dem Verein. Die Austrittserklärung muss dem Verein in schriftlicher Form zum Ende eines Halbjahres (30.6./31.12.) erklärt werden. Die Kündigung muss dem Verein spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen sein.

2.            Durch Tod oder Berufsaufgabe oder bei Wegfall der Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft (§ 6).

3.            Durch Ausschluss. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied dem Ansehen oder den Zwecken des Vereins gröblich zuwiderhandelt oder wenn es mit Beiträgen mindestens in Höhe eines Halbjahresbeitrags in Rückstand ist und diesen Rückstand trotz Mahnung nicht innerhalb zweier Monate ab Mahnung bezahlt hat. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen oder persönlichen Anhörung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu geben. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

 

§ 9

 

Die Ehrenmitgliedschaft kann durch die Mitgliederversammlung verliehen werden. Die Ehrenmitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, ein Vereinsbeitrag wird von ihnen nicht erhoben.

 

§ 10
 

1.            Es gibt eine Juniormitgliedschaft. Juniormitglied kann werden, wer eine Filmhochschule absolviert oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung für die Drehbuch-Arbeit aufzuweisen hat. Das Nähere sowie die Rechte und Pflichten des Juniormitglieds sowie die Dauer der Juniormitgliedschaft regelt der Vorstand in einer Richtlinie. Über Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags auf Juniormitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

 

2.            Juniormitglieder haben auf der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Sie haben Anrecht auf eine Rechtsberatung pro Jahr. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag, dessen Höhe in der Richtlinie vom Vorstand festgelegt wird.

 

§ 11
 

1.            Es gibt eine Studierendenmitgliedschaft. Studierendenmitglied kann werden, wer z.B. auf einer Filmhochschule ist oder eine vergleichbare Drehbuchautoren-Ausbildung absolviert. Das Nähere sowie die Rechte und Pflichten des Studierendenmitglieds regelt der Vorstand in einer Richtlinie. Über Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags auf Studierendenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Studierendenmitglieder sind auf der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht. Sie haben kein Anrecht auf eine Rechtsberatung. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag, der in der Richtlinie festgelegt wird. Das Studierendenmitglied ist verpflichtet, seinen Studierendenstatus durch Einsendung einer Kopie des jeweils gültigen Studierendenausweises nachzuweisen.

2.            Die Studierendenmitgliedschaft endet nach Abschluss oder Abbruch des Studiums.

 

 

III. Organe des Vereins

 

§ 12
 

Organe des Vereins sind:

1.           Der Vorstand.

2.           Die Mitgliederversammlung.

 

§ 13
 

1.            Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Jeweils zwei der Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand ist während der Amtszeit von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit.

2.            Die Vorstandsmitglieder werden regelmäßig für zwei Jahre gewählt, sie bleiben aber immer solange im Amt, bis die Mitgliederversammlung neue Mitglieder in den Vorstand gewählt hat. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende der Amtszeit aus, können die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied für die Dauer ihrer Amtszeit für den Vorstand kooptieren. Das kooptierte Vorstandsmitglied bedarf der Zustimmung und Nachwahl durch die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.

 

§ 14
 

1.            Der Vorstand ist für alle Entscheidungen und Maßnahmen zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

2.            Der Vorstand ist bei Anwesenheit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Abstimmungen in Textform (Email) sind zulässig. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des für die jeweilige Sitzung gewählten Vorsitzenden.

3.            In dringenden Fällen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder berechtigt, allein zu entscheiden. Sie sind jedoch verpflichtet, die Angelegenheit der nächsten Vorstandssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.            Über alle Sitzungen des Vorstands ist eine Niederschrift anzufertigen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

5.            Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte und Wahrung der Interessen des Vereins einen Geschäftsführer bestellen.

6.            Der Vorstand ist ermächtigt, namens der einzelnen Mitglieder Wahrnehmungsverträge für diese abzuschließen.

7.            Der Vorstand kann Mitglieder des Vereins in einen Beirat berufen. Der Beirat berät den Vorstand in allen Fragen seiner Arbeit.

 

§15
 

1.               In jedem Jahr findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der der Vorstand mindestens drei Wochen im Voraus unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in Textform (Email) einlädt.

 

2.            Darüber hinaus sind Mitgliederversammlungen dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dieses erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder es durch schriftlichen Antrag an den Vorstand verlangen.

 

3.            In Fällen höherer Gewalt kann die Mitgliederversammlung auch ohne Anwesenheit der Mitglieder am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation abgehalten werden. In diesem Fall erfolgt die Stimmabgabe über ein elektronisches Abstimmungssystem oder hilfsweise in Textform durch die Mitglieder. Für Abstimmungen in elektronischer Kommunikation können verbindliche Anmeldefristen gesetzt werden, Die Anmeldefrist beträgt entsprechend Absatz 1 mindestens drei Wochen ab Einladung.

 

4.            Die Tagesordnung kann im Verlauf der Sitzung durch Mehrheitsbeschluss ergänzt werden. Über die Gegenstände der Tagesordnungspunkte werden Beschlüsse gefasst.

 

§ 16
 

1.            Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglieder – darunter zwei Vorstandsmitglieder – persönlich anwesend oder ordnungsgemäß vertreten sind, wobei jedes anwesende Mitglied bis zu fünf nicht erschienene Mitglieder aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten kann. Für Satzungsänderungen beträgt das Anwesenheits-Quorum 15 %.

2.            Die Vertretung nicht anwesender Mitglieder durch Teilnehmer ist nur aufgrund schriftlicher Vollmacht möglich.

 

§ 17
 

1.           Ein Mitglied des Vorstands leitet als Vorsitzender die Mitgliederversammlung.

2.            Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

3.            Änderungen der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln der gültigen Stimmen. Satzungsänderungen sind nur zulässig, wenn sie mit der Einladung auf der Tagesordnung bekannt gegeben wurden.

4.            Beschlüsse können auch ohne Versammlung der Mitglieder schriftlich mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Das schriftliche Beschlussverfahren kommt auf die Initiative des Vorstands zustande und ist stets zulässig, sofern nicht eine Satzungsänderung Beschlussgegenstand ist. Der Gegenstand der Beschlussfassung wird den Mitgliedern mit der Aufforderung zugeleitet, innerhalb einer 3-wöchigen Frist ist ihre Entscheidung in Textform an die Adresse eines namentlich genannten Vorstandsmitgliedes zu senden. Stimmabgaben, die nach Ablauf der gesetzten Frist eingehen, gelten als nicht abgegeben. Die Auszählung der Stimmen ist von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vorzunehmen; das Ergebnis in einem Rundschreiben den Mitgliedern bekannt zu geben.

 

§ 18
 

Die ordentliche Mitgliederversammlung berät und beschließt über die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie über die ihr gemäß §§ 32 bis 35 BGB und der Satzung zugeordneten Angelegenheiten; sie wählt den Vorstand, beschließt über Rechenschafts- und Geschäftsbericht für das vergangene Geschäftsjahr, die Entlastung des Vorstands und die Höhe der Beiträge und Sonderumlagen.

 

§ 19
 

Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das von dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben ist.

 

 

IV. Auflösung des Vereins

 

§ 20
 

1.            Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bei persönlichem Erscheinen von mehr als der Hälfte der Mitglieder.

2.            Bei Auflösung ist gleichzeitig über die Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen, welches einem den Zweck des Vereins dienenden Vorhaben zuzuführen ist.

 

Letzte Satzungsänderung: 09.03.2022

 

 
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit gemäß § 71 Abs. 1 Satz 4 BGB

 

Anhang:
- VDD Satzung
- Richtlinie Studierendenmitgliedschaft
- Richtlinie Juniormitgliedschaft
 

Vorstand

AKTUELL (gewählt am 08.02.2019)

vdd vorstand andraeSebastian Andrae (Geschäftsführender Vorstand)

Schwerpunkte: Präsidium und Verwaltungsrat der FFA, Honorarverhandlungen Kino, ARD, Urheberrecht, Filmförderung und Filmpolitik bundesweit (u.a. Anhörungen im Bundestag, BKM, BMJV, BMWi) und in Hamburg, Werkstattgespräche Filmfest Hamburg, Autorentreffs und Dialog mit Produzenten vor Ort, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation Drehbuchpreis

andrae@drehbuchautoren.de
https://drehbuchautoren.de/autor/sebastian-andrae
 

vdd vorstand henningPeter Henning (Geschäftsführender Vorstand)

Schwerpunkte: Honorarverhandlungen ZDF, ARD, RTL, P7S1, VDD-Kooperationen u. a. mit EKD, dem Handwerk, Dialog mit der ARD, Urheberrecht, Fortbildung, Autorentreffs

henning@drehbuchautoren.de
https://drehbuchautoren.de/autor/prof-peter-henning
 

vdd vorstand amlingKatharina Amling

Schwerpunkte: Vernetzung und politische Arbeit auf Landesebene NRW, Vorsitzende VDD Ausschuss NRW, Veranstaltungen für den VDD in NRW u.a. Filmfestival Cologne, Jour Fixe Köln, Dialog VDD mit NRW Produzenten, Runder Tisch WDR und RTL, Jour Fixe Köln, Creative Board NRW

Foto: Katharina Amling, © Lena Böhm

amling@drehbuchautoren.de
https://drehbuchautoren.de/autor/katharina-amling
 

vdd vorstand bielefeldtRegine Bielefeldt

Schwerpunkte: Folgt in Kürze

Foto: Regine Bielefeldt, © Hartmuth Schröder

bielefeldt@drehbuchautoren.de
https://drehbuchautoren.de/autor/regine-bielefeldt
 

vdd vorstand lexChristian Lex

Schwerpunkte: Imagebildung und Pflege Berufsbild Drehbuchautor, Kommunikation (Social-Media / HP), Vernetzung und politische Arbeit auf Landes- und Bundesebene, GVR Verhandlungen ZDF, ARD, RTL, P7S1, Kino

lex@drehbuchautoren.de
https://drehbuchautoren.de/autor/christian-lex

 

vdd vorstand moslehNicole Mosleh 

Nicole Mosleh konzentriert sich auf die Entwicklung neuer digitaler Networking-Formate und nimmt dabei auch besonders die Junior-Mitglieder in den Blick. Als weiteres Feld interessiert sie sich für die Vertragsbedingungen in neuen Verwertungsfeldern für die Stoffe von DrehbuchautorInnen wie z. B. bei Audio-Inhalte-Anbietern.

Foto: Nicole Mosleh, © Shai Levy

mosleh@drehbuchautoren.de
https://drehbuchautoren.de/autor/nicole-mosleh

 

Seit der Gründung

Klaus Arriens
Katharina Amling
Sebastian Andrae
Prof. Thomas Bauermeister
Alfred Behrens
Brigitte Bernert
Ilse Biberti
Wolf Dieter Bölke
Dr. Knut Boeser
Hans-Henning Borgelt
Jochen Brunow
Brigitte Drodtloff
Annette Ernst
Anke Fabré
Dr. Christoph Falkenroth
Dinah Marte Golch
Anne Goßens
Jochen Greve
Charlott Grunert
Prof. Peter Henning
Felix Huby
Dr. Christina Kallas
Renke Korn
Gernot Krää
Christian Lex
Wolfgang Limmer
Dorothea Neukirchen
Kerstin Mehle
Ulrich del Mestre
Ray Müller
Carolin Otto
Dr. Christine Otto
Uwe Petzold
Pim G. Richter
Benedikt Röskau
Susanne Schneider
Monika Schmid
Hartmann Schmige
Tobias Siebert
Raphael Socha-Ostermann
Arne Sommer
Jürgen Starbatty
Maria Theresia Wagner
Lienhard Wawrzyn
Regina Werner

 

Geschäftstelle

Jan Herchenröder (Geschäftsführung)

Schwerpunkte: Leitung der VDD-Geschäftsstelle, Steuerung der GVR-Verhandlungen und der politischen Arbeit des Vorstands, Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung des VDD in der Initiative Urheberrecht, in der Deutschen Content Allianz, stellvertretender Sprecher im Deutschen Medienrat, Vertretung des VDD in der FSE, Mitglied in der Policy und Research Group der IAWG.

herchenroeder@drehbuchautoren.de

 

 

Frontdesk

info@drehbuchautoren.de
Telefon +49/30/2576 2973

Organisation

Aufbau und Struktur

(Zum Vergrößern bitte auf Bild klicken.)

National

http://www.ffa.de/

Die Filmförderungsanstalt (FFA)

Die FFA fördert als nationale Filmförderung Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des filmischen Erbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet.

Die FFA arbeitet in verschiedenen Organen, in denen VDD personell vertreten ist:

Das vom Verwaltungsrat gewählte Präsidium überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. VDD-Vorstand Sebastian Andrae hatte von 2014-2016 als erster Vertreter der Kreativen (vorgeschlagen von VDD, BVR, AG Dok, AG Kurzfilm) einen Sitz im FFA-Präsidium.

VDD-VertreterInnen im Verwaltungsrat: Carolin Otto und Sebastian Andrae (Stellvertretung)

VDD-Vertreter im Auschuss für Innovations- und Strukturfragen (AIS): Sebastian Andrae (Vorsitz)

VDD-Verterin im Ausschuss Europa: Carolin Otto (stellvertretende Vorsitzende)

VDD-Entsendete im Expertenpool für die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung: Susanne Schneider, Bernd Lange

 

http://www.vgwort.de/startseite.html

Die VG WORT

Die Verwertungsgesellschaft WORT haben sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen. Die VG Wort übernimmt treuhänderisch die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten.

Die Verwertungsgesellschaft fordert das Geld für die Nutzung geistigen Eigentums ein und verteilt die vereinnahmten Gelder anschließend nach festgelegten Verteilungsplänen auf Autoren und Verlage. Damit stellt die VG Wort eine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage sicher.

Der VDD im VG Wort Verwaltungsrat:  Fred Breinersdorfer, Jochen Greve, Bernd Schirmer

 

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Die Künstlersozialkasse

Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Die in ihr organisierten Künstler und Publizisten tragen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Der Beirat berät die Künstlersozialkasse (KSK) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Bei der Feststellung des Haushaltes der KSK ist der Beirat zu hören.

Die 24 Mitglieder des Beirates und ihre Stellvertreter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Regel auf Vorschlag der Verbände, welche die Interessen der Versicherten und der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten vertreten, berufen. Dabei werden die unterschiedlichen Bereiche (Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst) jeweils angemessen berücksichtigt.

VDD-Vertreter: Pim Richter (Stellvertretendes Beiratsmitglied Bereich "Wort")

 

http://www.deutsche-content-allianz.de/

Die Deutsche Content Allianz

Die Deutsche Content Allianz wurde 2011 als Bündnis der deutschen Kreativwirtschaft zur Sicherung von kreativer Vielfalt im digitalen Zeitalter und zum Schutz von Urheberrechten gegründet. Ihr Ziel ist es, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu erreichen, die Kreativität sichern und fördern. Mitglieder der Content Allianz sind u. a.  ARD, ZDF, VPRT, SPIO, Produzentenallianz, GEMA, Verband der Musikindustrie, Verband der Zeitungsverleger.

VDD-Vertreter auf Fach- und Köpfe-Ebene: Jan Herchenröder

 

http://www.urheber.info/

Initiative Urheberrecht

In der Initiative arbeiten mittlerweile mehr als 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen vertreten. Die Initiative versteht sich als alle Sparten kreativen Schaffens bündelndes Diskussionsforum, das sich aktiv für die Belange der Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen einsetzt. Die Initiative ist für weitere Organisationen offen.

Vertreter des VDD: Pim Richter (zugleich Vorstandsmitglied im Förderverein der Initiative), Jan Herchenröder

 

https://www.kulturrat.de/

Der Deutsche Kulturrat e.V. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Er ist der Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen die einzelnen Sparten (Sektionen) des Deutschen Kulturrates übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Ziel des Deutschen Kulturrates ist es, kulturpolitische Diskussion auf allen politischen Ebenen anzuregen und für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit einzutreten.

Der VDD engagiert sich in Fachausschüssen des Kulturrates sowie im neu gegründeten Deutschen Medienrat - Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien.

VDD-Vertreter: Jan Herchenröder (stellvertretender Sprecher des Deutschen Medienrats - Film, Rundfunk und Audiovisuelle Medien), Pim Richter (Mitglied im Fachausschuss Medien), Uwe Petzold (Mitglied im Fachausschuss Urheberrecht).

 

http://www.deutscheakademiefuerfernsehen.de/rl/

Deutsche Akademie für Fernsehen

Die 2010 gegründete Deutsche Akademie für Fernsehen hat, laut ihrer Satzung, zum Ziel, die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten. Zu diesem Zweck regt sie das Gespräch zwischen Fernsehschaffenden in Deutschland an und will insbesondere auch den Dialog zwischen Freiberuflichen und fest in Sendern Angestellten fördern. 

Um der Leistung der Kreativen auch nach außen hin mehr Würdigung und Resonanz zu verschaffen verleiht die Akademie seit 2013 jährlich Auszeichnungen für herausragende Leistungen in allen Gewerken der Fernsehproduktion.

VDD-Mitglied Jochen Greve gehört zu den Gründungsmitgliedern, ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstand und Vorstand der Sektion Drehbuch.

 

http://www.deutsche-filmakademie.de/herzlich-willkommen.html

Deutsche Filmakademie

Die Deutsche Filmakademie soll den Filmschaffenden ein Diskussionsforum bieten und will das Ansehen des deutschen Films fördern: durch Publikationen, Vorführungen, regelmäßige Diskussionsveranstaltungen und Förderung des Unterrichtsfachs Film in den Schulen. Seit 2005 werden die Preisträger des Deutschen Filmpreises Lola von den Mitgliedern der Deutschen Filmakademie gewählt.

VDD-Mitglieder im Vorstand: Philipp Weinges (Vorsitzender)

 

International

http://iawg.org/

Die IAWG wurde 1986 gegründet um die Globalisierung der Unterhaltungsindustrie in den Blick zu nehmen und die Arbeitsbedingungen professioneller Film- und Fernsehautoren weltweit durch gemeinsames Handeln, gegenseitige Unterstützung und gemeinschaftliche Stellungnahmen international weiterzuentwickeln. Die in der iawg organisierten Drehbuchautorenverbände arbeiten im Namen von 50.000 Autorinnen und Autoren in den Bereichen gemeinsamer Tarifvereinbarungen, Standardverträge, Streitigkeiten um die Namensnennung (credits) und der Darstellung der essentiellen Rolle der Drehbuchautoren und –autorinnen als erste Urheber im Filmenstehungsprozess.

Der VDD ist seit 2014 Vollmitglied der IAWG und wird vertreten durch Carolin Otto und Jan Herchenröder.

 

www.federationscreenwriters.eu

Die FSE ist ein Netzwerk nationaler und regionaler Vereine, Verbände und Vereinigungen von Drehbuchautoren in Europa mit Sitz in Brüssel. 2013 vereinte die Federation 25 Mitglieder aus 20 Ländern, die mehr als  6000 Autoren in Europa vertreten.

Die FSE

  • verfolgt europäische Debatten und gesetzgebende Prozesse,
  • unterstützt und initiiert Kampagnen im Dienste der Autorenrechte und sucht den konstruktiven Dialog mit anderen kreativen Kräften des audiovisuellen Sektors
  • produziert und verbreitet Informationen zu verschiedenen, die Drehbuchautoren betreffenden Themen und veröffentlicht regelmäßig einen Newsletter
  • organisiert Veranstaltungen, um die Diskussion und Positionenbildung zwischen Autoren zu fördern (Collective Bargaining Workshops 2013; World Conferences of Screenwriters, Warschau 2014, Barcelona 2012 und Athen 2010; European Conference of Screenwriters, Thessaloniki 2006; RISE festival, Strasbourg 2004).

Die FSE ist auch weltweit z.B. durch Kooperation mit der International Affiliation of Writers Guilds (IAWG) tätig.

Der VDD ist Vollmitglied der FSE. Der VDD wird vertreten durch Carolin Otto (Vicepresident FSE) und Jan Herchenröder.

 

http://www.saa-authors.eu/de/

Die SAA vertritt die Interessen der Verwertungsgesellschaften und deren audiovisuelle Autoren Mitglieder auf europäischer Ebene.

Hauptziele:

  • Die Stärkung und Verteidigung wirtschaftlicher und moralischer Rechte audiovisueller Autoren (Drehbuchautoren und Regisseure).
  • Die Sicherung einer angemessenen Vergütung der audiovisuellen Autoren für alle Nutzung ihrer Werke.
  • Die Entwicklung, Förderung und Erleichterung der Verwaltung von Rechten durch die Verwertungsgesellschaften.

Die VDD-Mitglieder Fred Breinersdorfer und Jochen Greve sind Schirmherren der SAA.

 

Ehrenmitglieder

vdd ehrenmitglieder curt-sidomakDie erste Auszeichnung als Ehrenmitglied des VDD erhält 1998 Curt Siodmak (†), der legendäre Drehbuchautor des Stumm-, frühen Ton- und US-amerikanischen Science-Fiction-Films.

 
vdd ehrenmitglieder wolfgang-mengeDer visionäre Drehbuchautor Wolfgang Menge schrieb mit seinen Erfolgen Fernsehgeschichte, wofür er 1999 mit der Ehrenmitgliedschaft des VDD honoriert wird.

 
vdd ehrenmitglieder oliver-storz2003 wird Drehbuchautor Oliver Storz (†) für seine kritischen Fernsehspiele und Klassiker wie "Raumschiff Orion" zum Ehrenmitglied des VDD gekürt.

 
vdd ehrenmitglieder Franz-GeigerDie Ehrenmitgliedschaft des VDD erhält 2004 der vielseitige Drehbuchautor und Lebenskünstler Franz Geiger (†) für seine hervorragenden und ungezählten Fernsehspiele, Komödien, Serien und Theaterstücke.

 
vdd ehrenmitglieder Wolfgang-KohlhaaseDie Mitglieder des VDD haben bei ihrer Mitgliederversammlung 2011 den Berliner Drehbuchautor Wolfgang Kohlhaase einmütig zum Ehrenmitglied im Verband Deutscher Drehbuchautoren gewählt. Der Verband Deutscher Drehbuchautoren ehrt damit einen der ganz großen Autoren unserer Zeit. ‚Solo Sunny’‚ ‚Whisky mit Wodka’, oder ‚Sommer vorm Balkon’ sind nur einige der Titel seiner zahlreichen Werke. Und so gut wie alle wurden berühmt – und vom Publikum geliebt. Die Hommage von Jochen Brunow:
Brunow Kohlhaase Hommage (PDF)

 
Im dreißigsten Jahr des Verbands Deutscher Drehbuchautoren wurden Jochen Brunow und Hartmann Schmige von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt. Sie beide gehören zu den Gründungsmitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Drehbuchautoren e. V. (AGD), aus der 1991 Verband Deutscher Drehbuchautoren wurde.

vdd ehrenmitglieder jochen-brunowJochen Brunow ist Autor zahlreicher erfolgreicher Film- und Serienformate unter anderem „Berlin Chamissoplatz“ und „Bella Block“ und ist viel beschäftigter Dozent im Bereich Drehbuchschreiben. Ab 2007 war er u. a. Leiter der renommierten Drehbuchakademie der dffb. Seit 2006 ist er Herausgeber des Drehbuch-Almanachs „Scenario“, dem Jahrbuch zum Filmischen Erzählen. Von 1986 bis 1999 war Jochen Brunow Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Drehbuchautoren.

vdd ehrenmitglieder hartmann-schmigeHartmann Schmige schrieb unter anderem die Drehbücher für publikumswirksame Spielfilmkomödien mit namhaften Größen wie Dieter Hallervordern und Otto Sander. Er ist zudem etablierter Autor vielbeachteter Reihen und Serien („Wolffs Revier“, „Ein Fall für Zwei“, Tatort). Hartmann Schmige war von 1986 bis 1999 im Vorstand des VDD aktiv.