17. Januar 2018
 

Muster ohne Wert - VDD, BVR und BFFS kritisieren Vergütungsregel RTL / BVK

Autor: VDD

PRESSEMITTEILUNG

Muster ohne Wert - Urheberverbände sehen Vergütungsregel RTL / BVK kritisch

Berlin, 17.1.2018. Die Mediengruppe RTL Deutschland hat mit dem Bundesverband Kinematografie (BVK) eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) abgeschlossen, die für Kameraleute im Erfolgsfall eine Folgevergütung bieten soll. Der Bundesverband Regie (BVR), der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) sowie der Bundesverband Schauspiel (BFFS) kritisieren, dass diese Folgevergütungsvereinbarung leider kaum Folgen haben wird. Weder dürfte es eine nennenswerte Anzahl von RTL-Produktionen geben, bei denen Kameraleute nach den Kriterien der GVR von einer weiteren Vergütung profitieren, noch werden BVR, VDD und BFFS bereit sein, mit RTL Vereinbarungen zu denselben Bedingungen abzuschließen.

Das Urheberrechtsgesetz verlangt, dass Urheber und ausübende Künstler am Erfolg ihrer Werke und Leistungen angemessen beteiligt werden. Dazu sollen zwischen Verwertern, wie zum Beispiel RTL, und Urhebern sowie ausübenden Künstlern, wie Regisseuren, Drehbuchautoren, Schauspielern und im Einzelfall eben auch Kameraleuten, gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) vereinbart werden. 

In der von BVK und RTL nun abgeschlossenen GVR sind die „Beteiligungsreichweiten“ aus der Nutzung durch  RTL unrealistisch hoch angesetzt. Denn die meisten RTL-Produktionen werden die verlangten Zuschauerzahlen von mindestens 5,50 Mio. (Sitcom), 7,46 Mio. (Serie) und 8,25 Mio. (Movie) in der Praxis kaum erreichen. Diese Beteiligungsreichweiten entsprechen auch nicht den bereits erreichten Branchenstandards. Im Vergleich zu den Vergütungsregeln, die BVR, VDD und BFFS mit Pro7Sat.1 abgeschlossen haben, legt die GVR des BVK mit RTL die Latte bei SitComs um 80 %, bei 45-minütigen Serien um 45 % und bei den wenigen TV-Movies, die RTL herstellt, um ca. 30 % höher. 

BVR, VDD und BFFS kommen zu dem Fazit, dass die RTL-GVR des BVK dem Ziel des Urheberrechtsgesetzes, angemessene Folgevergütungen im Erfolgsfall zu definieren, nicht gerecht wird. Für sie kommen die Schwellenwerte in den RTL-GVR deshalb nicht in Frage. Dies sehen RTL und BVK ebenfalls so. Denn in einer Fußnote der Vergütungsregel stellen sie zurecht klar, dass die kein Präjudiz für andere Urheberverbände und deren Verhandlungen mit RTL begründet. 

BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister bedauert: „Die Kameraleute wurden von RTL über den Tisch gezogen. Das haben sie wirklich nicht verdient.“ „Denn diese Gemeinsamen Vergütungsregeln“, ergänzt VDD-Vorstandsmitglied Uwe Petzold, „sind von jeder Branchenüblichkeit weit entfernt“. Dr. Jürgen Kasten, GF des BVR, bringt es auf den Punkt: „Diese RTL-Vereinbarung für das Kameragewerk ist ein Muster ohne Wert.“

Im Anhang finden Sie die Pressemitteilung als PDF zum Download sowie die Pressemitteilung von RTL und BVK vom 16.1.2018.