Stoppt die grenzenlose Ausweitung des Telemedienauftrags von ARD und ZDF
Berlin. 06. Oktober 2017. 15 Verbände der audiovisuellen Branche - unter ihnen der VDD, vertreten durch den geschäfstführenden Vorstand Sebastian Andrae - nehmen in einem gemeinsamen Schreiben die Ministerpräsidenten der Länder in die Pflicht, die Regulierung der öffentlich-rechtlichen Mediatheken in Einklang zu bringen mit der mit großem Willen geplanten Strukturreform bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auch muss endlich die Expertise der betroffenen Urheber und Unternehmen der Kreativwirtschaft einen Widerhall im politischen Entscheidungsprozess finden.
Die Rundfunkpolitiker der Länder drängen mit großem Tempo darauf, den öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag zu reformieren. Nach einem Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder sollen u. a. die Verweildauern der audiovisuellen Programminhalte erheblich ausgeweitet werden. Auch fiktionale Programme der öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig weitgehend zeitlich unbegrenzt und ohne Sendungsbezug in den Mediatheken zugänglich gemacht werden. Plattformen von Drittanbietern, wie YouTube oder Facebook, sollen ARD und ZDF für die Verbreitung ihres Programms nutzen können.
Drehbuchautoren, Regisseure, Dokumentarfilmer, Film- und Fernsehproduzenten, Verleiher, Kinobetreiber, Bildungsmedienanbieter und private Sendeunternehmer setzen sich jetzt geschlossen dafür ein, dass auch zukünftig in Deutschland ein fairer Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der freien privatwirtschaftlichen Medienlandschaft möglich ist und somit die Vielfalt audiovisueller Film- und TV-Produktionen in Deutschland gewahrt wird.
Für den VDD ist entscheidend, dass die Geschäftsmodelle der Autoren nicht gefährdet werden. Die Ausweitung der Einstellzeiten in den Mediatheken darf nur gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung erfolgen. Hiervon sind wir in der aktuellen Praxis aber weit entfernt.
Für Drehbuchautoren sind tragfähige Vergütungsstrukturen existentiell. Da Drehbuchautoren zu einem großen Teil die Entwicklung neuer, innovativer Stoffe aus ihren Honorareinkünften finanzieren müssen, hat die Honorarsituation der Autoren auch direkten Einfluss auf die Akzeptanz und Zukunftssicherung der fiktionalen Programme von ARD und ZDF.
Der VDD hat aktuell keine gültigen Vergütungsregeln mit ARD und ZDF. Ein Umstand, der die Sender - und auch die Politik - bisher nur wenig interessiert. Sie haben nur den Beitragszahler im Blick - und verdrängen dabei, dass sie die Zukunft der Fiktionproduktion in Deutschland aufs Spiel setzen, wenn Refinanzierungsmöglichkeiten der Urheber, Produzenten und Werkvermittler durch die Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Gratis-Zonen im Internet noch weiter eingeschränkt werden als bisher.
Jan Herchenröder
Über die Vorschläge zur Novellierung des Telemedienauftrags soll auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober final entschieden werden.
Das Anschreiben finden Sie zum Nachlesen im Anhang.
Hier finden Sie die ergänzend die Stellungnahme des VDD zur Online-Konsultation öffentlich-rechtlicher Telemedienauftrag von Juli 2017.
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