Auch wenn die Länderparlamente noch zustimmen müssen: ab 2012 werden aus Gebührenzahlern Beitragszahler, jeder Haushalt muss eine Abgabe in Höhe der jetzigen GEZ-Gebühr berappen - egal ob er ein Fernseh- oder Radiogerät besitzt oder benutzt.
Das bedeutet - wenn man die Feinheiten beiseite lässt – dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die jährliche Summe von gegenwärtig 7,6 Milliarden Euro quasi als Steuer einziehen dürfen, ausgenommen davon ist nur eine genau eingegrenzte Gruppe sozial Benachteiligter.