Ende Mai 2012 hatte das Landgericht München in einem erstinstanzlichen Urteil gegen die VG-Wort entschieden (AZ.: 7 O 28640/11), worauf die VG-Wort die Hauptausschüttung 2012 vorläufig stoppen musste. (http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/06/vg-wort-aktuelle-infor...)
Nach ausführlicher Beratung und Abwägung der rechtlichen Lage und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Mitglieder und Wahrnehmungsrechtigten hat am 14. August der Verwaltungsrat - und damit auch ich - dem Vorstand der VG-WORT zugestimmt, die eingefrorenen Gelder noch in diesem Monat endlich auszuschütten.
Die rechtliche Abwägung war nicht leicht. Eine Ausschüttung ist - neben vielen anderen Problemen - auch mit einem nicht geringen persönlichen Haftungsrisiko für alle Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder der VG-Wort verbunden, sollte in letzter Instanz (was einige Jahre dauern kann) das Münchener Urteil gegen die VG-Wort bestätigt werden. Um Rechtssicherheit zu erlangen, hatte der Verwaltungsrat das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde aller Verwertungsgesellschaften bis zum 1. August 2012 um eine klare Weisung, wie weiter zu verfahren sei, gebeten. Das Patentamt hat diese klare Entscheidung in einem Brief Ende Juli 2012 verweigert - und damit das Haftungs- und Entscheidungsrisiko wieder an die VG-Wort und die Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder zurückgegeben. Nichtsdestotrotz musste endlich entschieden werden, da der momentane Zustand unhaltbar war. Weit über 100.000 Urheber und Verlage sind in diesem Jahr und in Zeiten fallender Einkünfte zum Teil bitter auf die zurückgehaltenen Gelder angewiesen. Nach Einholung umfangreicher Rechtsgutachten großer deutscher und internationaler Kanzleien und langer Diskussion hat der Verwaltungsrat deshalb am 14. August zugestimmt, die Hauptausschüttung 2012 ab dem 21. August durchzuführen.
Das Patentamt als Aufsichtsbehörde hat - soweit ich das mit meinem juristischen Laienverstand und nach mehrmaliger persönlicher Nachfrage erkennen konnte, denn auch hier wurde eine klare Antwort vermieden - durchblicken lassen, gegen diesen Beschluss kein Veto einzulegen. Alle bezugsberechtigten VDD-Mitglieder werden also noch in diesem Monat endlich ihren Scheck oder entsprechende Überweisungen in ihrem Briefkasten oder auf ihren Konten vorfinden können. Weil es aber erst nach einem letztinstanzlichen Urteil in einigen Jahren wirkliche Sicherheit geben wird, müssen alle Ausschüttungen mit einem Hinweis auf das Münchener Urteil und die Möglichkeit von Rückforderungen ausgezahlter Beträge versehen werden. Angesichts der Alternative, überhaupt nicht ausschütten zu können, schien uns dieser Hinweis das kleinere Übel zu sein.
Wie es mit den Ausschüttungen in den nächsten Jahren weitergehen wird, ob eventuell Rückstellungen gebildet werden müssen, werden wir in den Gremien der VG-WORT in den nächsten Monaten beraten.
Jochen Greve
Vorstandmitglied VDD
Verwaltungsratsmitglied VG-WORT
Pressemeldung der VG Wort:
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/PM_Aussch%C3%BCttung14_08_12.pdf